ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND
LEISTUNGEN
1. Geltung und Vertragsabschluss
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags
oder Annahme bzw. Abholung der Lieferung oder Leistung anerkennt. Die Geltung
abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend. Technisch
notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Produkte und Leistungen bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Maße, Abbildungen, und Zeichnungen dienen
allein der Information des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der
schriftlichen Bestätigung durch uns. Angaben über Eigenschaften und
Leistungsmerkmale unserer Produkte dienen der Illustration und sind nicht
verbindlich.
2. Lieferungen
Liefer- oder Leistungstermin und -fristen sind nur verbindlich, wenn wir dies
ausdrücklich schriftlich bestätigen. Liefer- und Leistungsterminbestätigung
erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger Warenankunft. Unvorhersehbare Ereignisse
wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe
entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder
Leistung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Liefer- oder
Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger
als zwei Monate dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht. Geraten wir in
Verzug, ist der Kunde erst nach Mahnung und verstreichen lassen einer
angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Für Schadensersatzansprüche
gelten die nachstehenden Regelungen. Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich unsere
Preise in EURO zuzüglich Verpackungs-, Transport- und
Transportversicherungskosten, sonstiger Kosten wie z.B. Entsorgungskosten,
Fremdleistungen etc., zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Lieferung bzw. der
Fertigstellung der Leistung gültigen Preise. Die in der Rechnung zugrunde
gelegte Arbeitszeit enthält auch den erbrachten Zeitaufwand zur Entsorgung,
insbesondere von Altölen und Filtern. Die in Rechnung zu stellende Arbeitszeit
wird viertelstündlich aufgerundet.
Unsere Stundenverrechnungssätze betragen
derzeitig:
98,- € für Reparaturen, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an allen Motoren
98,- € für sonstige Reparaturen an allen elektronisch geregelten Motoren
70,- € für An- und Abfahrzeit, Auf und Abrüstzeit des Werkstattwagens, sowie
für Besorgungsfahrten.
Des Weiteren berechnen wir eine Pauschale für Fahrzeuggestellung in Höhe von
derzeit 29,00 €. Bei Reparaturen mit mehr als 40 km An- und Abfahrt wird eine
Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,59 € pro gefahrenen Kilometer
berechnet. Bei Reparaturen mit mehr als 40 km An- und Abfahrt, wird zusätzlich
ab dem 41.Kilometer, eine Kilometerpauschale in Höhe von derzeit 0,59 € pro
gefahrenen Kilometer berechnet.
Fehlersuche – auch wenn sie nicht zum gewünschten
Erfolg führt – wird zum angefallenen Stundenaufwand berechnet. Zahlungen sind
bei Annahme bzw. Abholung der Lieferung ohne Abzug zu leisten. Abweichende
Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen. Bei Zahlung durch
Überweisung gilt der 4. Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Befindet
sich der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß
§ 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt unberührt.
Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder
uns nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung in bar oder
Sicherheitsleistungen auszuführen. Sind vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir
berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Aufrechnung
durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Gegenforderungen
unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird eine Ware/Leistung auf Wunsch des
Kunden einem Dritten in Rechnung gestellt, haftet der Kunde für die Bezahlung
der Rechnung, bis der Rechnungsempfänger die Rechnung bezahlt hat.
4. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur
Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche - einschließlich
Saldoforderungen - vor. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsprodukte
überträgt der Kunde schon jetzt in Höhe des Preises der Vorbehaltsprodukte das
Eigentum zur Sicherheit an uns und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich für
uns. Wir nehmen diese Übertragung schon jetzt an. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsprodukte herauszuverlangen oder durch freien Verkauf bestmöglich zu
verwerten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
5. Gewährleistung
Wir gewähren den Kunden Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für gewerbliche Kunden und Kommunen etc. reduziert sich unsere
Gewährleistungsfrist auf ein Jahr. Bei der Veräußerung von gebrauchten
Teilen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Im Falle eines Werkvertrages
wie z.B. bei Reparaturarbeiten, beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr und bezieht sich nur auf die erneuerten Teile. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrenübergang. Werden Betriebsanleitungen
nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt unsere
Gewährleistung. Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen bei
Erhalt zu prüfen. Offenkundige Mängel sind uns vom Kunden innerhalb von
acht Tagen nach Lieferung oder Annahme bzw. Abholung der Leistung unter genauer
Bezeichnung der gerügten Mängel schriftlich anzuzeigen.
Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Der Kunde wird uns in jedem Falle ausreichende Informationen
geben, damit wir Art und Umfang des Mangels untersuchen können. Nach erfolgter
Mängelrüge steht es uns frei, dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist
entweder kostenfrei Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen. Der Kunde
kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn zwei
Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind oder weitere Nachbesserungsversuche
für den Kunden unzumutbar sind, ist er berechtigt, anstelle der Nachbesserung
Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der
Vergütung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht
in diesen Bedingungen anders bestimmt ist.
6. Haftung
Wir haften für Schäden des Kunden nur insoweit, als uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im gleichen Rahmen haften wir auch für Schäden,
welche unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten verursacht haben. Ist der Kunde Nichtkaufmann,
haften wir auch bei Verzugsschäden und bei Schäden wegen verschuldeter
Unmöglichkeit. Diese Haftungsbegrenzung umfasst sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind
jedoch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden
gesetzlichen Haftungsvorschriften oder Ansprüche wegen des Fehlers
zugesicherter Eigenschaften, soweit die Zusicherung der Eigenschaft dazu
bestimmt war, den Kunden gerade gegen den eingetretenen Schaden zu schützen.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr oder -
Minderung zu treffen.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile davon
unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige
wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem
wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser
Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist
Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Bestimmungen ist
Berlin, sofern der Vertrag mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
abgeschlossen wurde. Das gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen
Zivilprozessordnung verlegt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an den für ihn
geltenden gesetzlichen Gerichtsständen zu verklagen.
H&W-Bootsservice GmbH
Geschäftsführerin: Kristin Wittstock